Ratgeber

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Was ein Kfz-Gutachten kostet, ist eine der häufigsten Fragen nach einem Unfall. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn die Höhe richtet sich vor allem nach dem Aufwand und der Schadenhöhe. Wir erklären, wie sich die Kosten zusammensetzen und warum Sie sie nach einem unverschuldeten Unfall meist gar nicht selbst tragen, egal ob Sie in Bischofsheim, Groß-Gerau oder einer der anderen Städte im Rhein-Main-Gebiet unterwegs waren.

Wonach sich die Kosten richten

Die Kosten eines Schadengutachtens werden üblicherweise nicht als fester Pauschalpreis, sondern in Abhängigkeit von der ermittelten Schadenhöhe berechnet. Dahinter steckt die Logik, dass ein größerer Schaden mehr Prüfaufwand bedeutet als ein kleiner. Neben dem Grundhonorar können Nebenkosten anfallen, etwa für Fotos, Fahrtkosten oder Schreibauslagen. Diese Vorgehensweise ist in der Sachverständigen-Branche üblich und von der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt. Eine seriöse Schätzung der Kosten ist erst möglich, wenn die ungefähre Schadenhöhe bekannt ist.

Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite

Die wichtigste Nachricht vorweg: Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, trägt in aller Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Gutachterkosten. Das Gutachten gehört zum erstattungsfähigen Schaden, weil es zur Feststellung der Schadenhöhe notwendig ist. Sie müssen also nicht aus eigener Tasche zahlen, solange die Haftung der Gegenseite klar ist. Damit ist die Frage nach den Kosten für Sie als Geschädigten oft zweitrangig, denn am Ende belastet das Gutachten nicht Ihr Konto.

Selbstzahler und besondere Fälle

Anders sieht es aus, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder ein Gutachten unabhängig von einem Unfall benötigen, etwa ein Wertgutachten für den Verkauf. In diesen Fällen sind Sie Selbstzahler und die Kosten richten sich nach dem konkreten Auftrag und Aufwand. Auch bei einer Teilschuld werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Wir sprechen den Rahmen in solchen Fällen vorab transparent mit Ihnen durch, damit es keine Überraschungen gibt. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.

Warum sich das Gutachten fast immer lohnt

Auch wenn Kosten entstehen, zahlt sich ein unabhängiges Gutachten in den meisten Fällen aus. Es erfasst nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern auch Posten wie die merkantile Wertminderung, den Nutzungsausfall oder verdeckte Schäden, die sonst leicht übersehen werden. Diese zusätzlichen Positionen übersteigen die Gutachterkosten oft deutlich. Gerade gegenüber der gegnerischen Versicherung ist ein neutrales Gutachten ein starkes Beweismittel. Es sorgt dafür, dass Sie den Schaden in voller Höhe ersetzt bekommen und nicht auf einem Teil sitzen bleiben.

Fragen zu Ihrem Fall?

Wir sagen Ihnen unverbindlich, welches Gutachten Sie brauchen und wer zahlt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Können Sie mir vorab einen festen Preis nennen?
Eine seriöse Einschätzung ist erst möglich, wenn die ungefähre Schadenhöhe feststeht, da sich das Honorar daran orientiert. Bei einem unverschuldeten Unfall ist diese Frage für Sie ohnehin meist zweitrangig, weil die Gegenseite zahlt.
Was kostet mich das Gutachten, wenn ich den Unfall verschuldet habe?
Dann sind Sie Selbstzahler und die Kosten richten sich nach Aufwand und Schadenhöhe. Wir besprechen den Rahmen vorab transparent mit Ihnen, sodass Sie wissen, woran Sie sind.
Lohnt sich ein Gutachten auch bei einem kleineren Schaden?
Bei einem echten Bagatellschaden reicht oft ein Kostenvoranschlag, weil die Versicherung das Gutachten sonst nicht zahlt. Ob ein volles Gutachten sinnvoll ist, klären wir kurz mit Ihnen, bevor unnötige Kosten entstehen.

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Nach einem unverschuldeten Unfall ist Ihr Gutachten in der Regel kostenlos, die gegnerische Versicherung zahlt.