Ratgeber

Nutzungsausfall nach Unfall: was steht mir zu?

Wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht, fehlt Ihnen das Fahrzeug im Alltag. Für diesen Verlust gibt es einen finanziellen Ausgleich, den Nutzungsausfall. Wir erklären, wem er zusteht, wie er ermittelt wird und welche Rolle die anerkannten Tabellen dabei spielen, egal ob Sie in Rüsselsheim zur Arbeit pendeln oder in Wiesbaden und Mainz unterwegs sind.

Was Nutzungsausfall bedeutet

Der Nutzungsausfall ist eine Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht nutzen können. Er gleicht aus, dass Ihnen die Möglichkeit fehlt, das Auto wie gewohnt zu verwenden, auch wenn Ihnen keine konkreten Mehrkosten entstehen. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug überhaupt nutzen wollten und konnten, also Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit vorliegen. Wer in dieser Zeit krank im Bett liegt und ohnehin nicht gefahren wäre, hat keinen Anspruch. Der Nutzungsausfall ist eine Alternative zum Mietwagen.

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einem Mietwagen und dem Nutzungsausfall. Nehmen Sie keinen Mietwagen, können Sie stattdessen die Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Das ist oft attraktiv, weil Sie das Geld frei verwenden können, etwa wenn Sie in der Zwischenzeit auf andere Fahrzeuge ausweichen. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist, dass beide Wege zum erstattungsfähigen Schaden gehören, solange die Gegenseite haftet.

Die Tabelle nach Sanden und Danner

Für die Höhe des Nutzungsausfalls hat sich in der Praxis die Tabelle nach Sanden und Danner durchgesetzt, die von Gerichten breit anerkannt ist. Sie ordnet die Fahrzeuge je nach Typ und Alter bestimmten Gruppen zu und weist dafür einen Tagessatz aus. Ältere Fahrzeuge werden dabei in eine niedrigere Gruppe eingestuft als neuere. Wir nennen hier bewusst keine konkreten Tagessätze, da diese sich ändern und vom Einzelfall abhängen. Der Sachverständige ordnet Ihr Fahrzeug der richtigen Gruppe zu, sodass der Tagessatz sauber begründet ist.

Wie lange Nutzungsausfall gezahlt wird

Der Nutzungsausfall wird für die Dauer gezahlt, die zur Wiederherstellung des Fahrzeugs erforderlich ist. Bei einer Reparatur ist das die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer, gegebenenfalls zuzüglich einer angemessenen Zeit für die Beauftragung. Bei einem Totalschaden ist es die übliche Wiederbeschaffungsdauer für ein gleichwertiges Fahrzeug. Verzögerungen, die Sie nicht zu vertreten haben, können den Zeitraum verlängern. Genau deshalb ist die im Gutachten festgehaltene Dauer so wichtig, denn sie bildet die Grundlage für die Berechnung gegenüber der Versicherung.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Bekomme ich Nutzungsausfall auch ohne Mietwagen?
Ja, gerade dann. Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten, können Sie stattdessen die Nutzungsausfallentschädigung verlangen, solange Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit vorliegen.
Wie hoch ist der Tagessatz für mein Fahrzeug?
Der Tagessatz richtet sich nach der Einstufung Ihres Fahrzeugs in der anerkannten Tabelle und hängt von Typ und Alter ab. Eine pauschale Zahl gibt es nicht, der Sachverständige ordnet Ihr Fahrzeug der passenden Gruppe zu.
Für wie viele Tage wird Nutzungsausfall gezahlt?
Maßgeblich ist die Dauer, die zur Reparatur oder Wiederbeschaffung erforderlich ist und im Gutachten festgehalten wird. Verzögerungen, die Sie nicht verschuldet haben, können den Zeitraum verlängern.

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