Wissen & Rechte

Ratgeber rund
um Ihr Gutachten.

Klar erklärt: Wer zahlt nach dem Unfall, was Ihnen zusteht und worauf Sie achten müssen, damit Sie kein Geld verschenken.

Wer zahlt den Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Gutachterkosten - und Sie wählen den Gutachter selbst.

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Was ist die merkantile Wertminderung und steht sie mir zu?

Auch ein perfekt repariertes Fahrzeug verliert als Unfallwagen an Wiederverkaufswert - das gleicht die merkantile Wertminderung aus.

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Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Die Kosten richten sich nach der Schadenhöhe - bei unverschuldetem Unfall trägt sie in der Regel die gegnerische Versicherung.

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Darf ich mein Auto vor dem Gutachten reparieren lassen?

Erst das Gutachten, dann die Reparatur - wer zu früh reparieren lässt, vernichtet wichtige Beweise.

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Nutzungsausfall nach Unfall: was steht mir zu?

Wer sein Auto nach dem Unfall nicht nutzen kann, hat Anspruch auf Nutzungsausfall - berechnet nach anerkannter Tabelle.

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Wirtschaftlicher Totalschaden und die 130-Prozent-Regel

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht immer das Aus - unter der 130-Prozent-Regel dürfen Sie oft trotzdem reparieren.

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Fiktive Abrechnung: Schaden auszahlen lassen statt reparieren

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden in Geld auszahlen, statt das Auto reparieren zu lassen.

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Wiederbeschaffungswert, Restwert und Zeitwert verständlich erklärt

Drei Werte entscheiden über die Höhe Ihres Schadenersatzes, wenn das Auto stark beschädigt ist.

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Bagatellschaden: Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Bei kleinen Schäden stellt sich die Frage, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachten nötig ist.

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Mietwagen nach Unfall: Was zahlt die gegnerische Versicherung?

Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen oft ein Mietwagen auf Kosten der Gegenseite zu.

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Verbringungskosten und UPE-Aufschläge: Was Versicherer gern kürzen

Verbringungskosten und UPE-Aufschläge sind echte Reparaturkosten, die die Versicherung oft unrechtmäßig streicht.

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Restwertbörse: Warum das Angebot der Versicherung oft zu hoch ist

Ein überhöhtes Restwertangebot aus einer Online-Börse kann Ihren Schadenersatz unberechtigt verringern.

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0171 453 74 07WhatsApp: +491714537407info@unfallprofi-hessen.de
Bischofsheim & Rhein-Main · 50 km Umkreis
Mo – Sa · 08 – 19 Uhr · Notfall-Termine auch am Wochenende

Nach einem unverschuldeten Unfall ist Ihr Gutachten in der Regel kostenlos, die gegnerische Versicherung zahlt.