Ratgeber

Was ist die merkantile Wertminderung und steht sie mir zu?

Selbst wenn Ihr Auto nach einem Unfall einwandfrei repariert wurde, bleibt ein Makel: Es gilt als Unfallwagen und lässt sich später schlechter verkaufen. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Wir erklären, was dahintersteckt und unter welchen Voraussetzungen Ihnen dieser Betrag zusteht, und ermitteln ihn für Fahrzeughalter im gesamten Raum Rhein-Main nachvollziehbar im Gutachten.

Was die merkantile Wertminderung bedeutet

Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust, der einem Fahrzeug allein dadurch entsteht, dass es als Unfallwagen gilt. Auch nach einer technisch und optisch einwandfreien Reparatur zahlen Käufer auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein unfallfreies Auto mehr als für ein repariertes. Der Grund ist das Misstrauen gegenüber verdeckten Folgeschäden. Diese Differenz ist ein echter Vermögensschaden des Geschädigten und damit erstattungsfähig. Sie ist klar zu unterscheiden vom technischen Schaden, der durch die Reparatur behoben wird.

Wann Ihnen die Wertminderung zusteht

Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung anfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Rolle spielen das Alter des Fahrzeugs, die Laufleistung, der Zustand vor dem Unfall sowie die Schwere und Art des Schadens. Bei sehr alten Fahrzeugen mit hoher Laufleistung oder bei einem reinen Bagatellschaden fällt oft keine Wertminderung mehr an. Bei neueren und gepflegten Fahrzeugen mit einem substanziellen Schaden ist sie dagegen die Regel. Die genaue Bewertung gehört in die Hand eines erfahrenen Sachverständigen, der den Einzelfall einschätzt.

Wie die Wertminderung ermittelt wird

Für die Berechnung der merkantilen Wertminderung gibt es verschiedene anerkannte Methoden, die in der Sachverständigen-Praxis angewandt werden. Sie setzen den Schaden ins Verhältnis zum Fahrzeugwert und berücksichtigen Alter und Zustand. Wichtig ist, dass die Wertminderung nachvollziehbar und begründet ausgewiesen wird, damit sie gegenüber der Versicherung Bestand hat. Wir weisen die Wertminderung in unserem Gutachten transparent aus, sodass Sie und die Versicherung die Herleitung nachvollziehen können. Pauschale Fantasiebeträge helfen niemandem und gefährden Ihren Anspruch.

Wertminderung gehört ins Gutachten

Die merkantile Wertminderung wird leicht übersehen, denn sie taucht nicht in der Werkstattrechnung auf. Wer nur die Reparatur abrechnet, verschenkt unter Umständen einen erheblichen Betrag. Deshalb gehört die Prüfung der Wertminderung zu jedem ordentlichen Unfallgutachten dazu. Da die Versicherung diesen Posten oft niedrig ansetzt oder ganz auslässt, ist ein unabhängiges Gutachten hier besonders wertvoll. So stellen Sie sicher, dass auch dieser Teil Ihres Schadens erfasst und geltend gemacht wird.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Bekomme ich die Wertminderung auch, wenn ich nicht reparieren lasse?
Die merkantile Wertminderung ist grundsätzlich ein eigener Schadenposten und kann auch bei fiktiver Abrechnung geltend gemacht werden. Entscheidend ist der unfallbedingte Wertverlust, nicht die Frage, ob tatsächlich repariert wird.
Ab welchem Fahrzeugalter gibt es keine Wertminderung mehr?
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, doch bei sehr alten Fahrzeugen mit hoher Laufleistung fällt sie oft weg. Die Bewertung hängt immer vom Einzelfall ab und gehört in die Hand des Sachverständigen.
Zahlt die gegnerische Versicherung die Wertminderung freiwillig?
Oft wird die Wertminderung von der Versicherung niedrig angesetzt oder gar nicht erwähnt. Mit einem unabhängigen Gutachten, das den Betrag nachvollziehbar herleitet, können Sie Ihren Anspruch belegen.

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